Dienstag, 13. April 2010

Vorsicht beim Ersteigern von Artikeln des Zolls

Zoll und Gemeinden versteigern ihre Artikel auf einer eigenen Plattform.
An sich  alles gut und interessant.
Besonders interessant fand ich den Blick in die Versteigerungsbestimmungen.
Entgegen den Vorschriften die ein gewerblicher Verkäufer bei seinen Artikeln hat, wird das Transportrisiko hier komplett auf den Käufer abgeschoben.
Auch Nichtzahler haben es hier schwer, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen bezahlt wird, wird der Artikel neu versteigert, der Käufer wird für einen Mindererlös haftbar gemacht, und bei einem Mehrerlös?

richtig, er bekommt nichts....

Den ganzen Bericht auf Auktionshaussuche.de

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